Erstattung ausländischer Mehrwertsteuer

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Wenn Sie als Steuerpflichtiger Waren und Dienstleistungen in einem anderen Land der Europäischen Union kaufen, müssen Sie manchmal die Mehrwertsteuer im jeweiligen Land bezahlen. So wird die auf Kraftstoffe erhobene Mehrwertsteuer vor Ort bezahlt, weil man davon ausgeht, dass dieser Kraftstoff im betreffenden Land verbraucht wird. Trotzdem kann ein Mehrwertsteuerpflichtiger Anspruch auf Erstattung dieser Mehrwertsteuer haben.

Wenn Sie die von Ihnen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern wollen, müssen Sie einen Antrag über das Intervat – VatRefund-System stellen.

Nicht in Belgien ansässige Unternehmen, die die in Belgien bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern wollen, müssen mit dem Formular 821 einen Antrag bei der Mehrwertsteuerverwaltung stellen.

Der Antrag muss jährlich bis spätestens 30. September des Jahres erfolgen, das auf das Jahr der Ausgaben folgt. Er bezieht sich auf den Zeitraum von Januar bis Dezember, mindestens jedoch auf einen Zeitraum von drei Monaten (Ausnahme: Jahresende, z. B. Zeitraum von 1. November bis 31. Dezember).