Mehrwertsteueraudit Ihres Unternehmens

VAT-ADVICE.EU ist Ihr Partner für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer.

Das Mehrwertsteueraudit Ihres Unternehmens prüft, ob die administrativen Prozesse und Dokumente vollkommen der aktuellen (nicht unwichtig!) Mehrwertsteuergesetzgebung entsprechen. Das Haltbarkeitsdatum von Vorschriften ist besonders kurz geworden ist, denn sie entwickeln sich laufend weiter. Ein Unternehmen, das vor fünf Jahren die gesetzlichen Auflagen erfüllte, kann im Zusammenhang mit dem aktuellen Recht völlig verkehrt liegen.

Bei einem solchen Audit wird der administrative Prozess auf Mehrwertsteuergebiet geprüft. Es wird eine Übersicht möglicher Risiken erstellt. Wir untersuchen nicht nur, was der Steuerbehörde bei einer eventuellen Prüfung als „Beute“ in die Hände fallen könnte, sondern auch, in welchem Umfang das Unternehmen Risiken aufweist, dass das Mehrwertsteuerrecht nicht korrekt eingehalten worden ist. Hieraus folgen Empfehlungen und ein Paket Managementmaßnahmen.

Im belgischen Mehrwertsteuerrecht gibt es eine Verpflichtung, die Befreiungsregel, d. h. den Grund, warum man mehrwertsteuerbefreit ist, auf der Rechnung zu erwähnen. Wir verweisen nicht nur auf die belgischen Artikel, sondern auch auf die europäische Richtlinie. Das macht es ein Stück einfacher für den Empfänger in einem anderen EU-Land, zu wissen, auf welches Recht verwiesen wird. Diese Befreiungsregeln stellen wir auch in den diversen anderen Sprachen der EU zur Verfügung. Das Fehlen solcher Befreiungsregeln sorgt bei einem kontrollierten Unternehmen immer für turmhohe Bußgelder. Firmen aus anderen EU-Ländern, zum Beispiel den Niederlanden, sind das nicht gewohnt: In den Niederlanden besteht keine Pflicht, die Freistellungsregel auf die Rechnung zu setzen.

Um Ihr Unternehmen zukunftssicher zu machen, wird früher oder später die Nachfrage nach elektronischer Rechnungsstellung kommen. Der Übergang zu einer vollständig digitalen Umgebung mit E-Ordering, E-Invoicing und E-Filing ist der ideale Zeitpunkt, um ein Audit ausführen zu lassen. Das Einkaufsmodul, Logistikmodul und die Rechnungsstellung werden dabei genau unter die Lupe genommen. Häufig geht eine solche Wende einher mit der Einführung anderer Software. Um zu vermeiden, dass Fehler aus der Vergangenheit übernommen werden, oder dass neue Fehler auftauchen, sollte am besten das Eine oder Andere geprüft werden.

Der Steuerverwaltung wurden für ihren Kampf gegen Steuerbetrug wichtige gesetzliche Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Denken wir nur an eine allgemeine Bestimmung gegen Rechtsmissbrauch und die gesamtschuldnerische Haftung von Verwaltern. Die Begriffe „Authentizität“ und „Integrität“ wurden eingeführt: Wer in den Genuss des Anspruchs auf Mehrwertsteuerabzug kommen will, muss nachweisen, dass ein Handelsgeschäft wirklich stattgefunden hat. In diesem ganzen Prozess ist es wichtig, dass das gesamte Unternehmen interne Kontrollabläufe nachweisen kann.