Vertretung von Firmen mit Sitz im Ausland zu Mehrwertsteuerzwecken

VAT-ADVICE.EU ist Ihr Partner für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer.

Jede Firma, die auf belgischem Staatsgebiet steuerpflichtige Handlungen ausübt, muss sich für Mehrwertsteuerzwecke beim zuständigen Mehrwertsteueramt anmelden. Ist sie dann im Besitz einer belgischen Mehrwertsteuernummer, muss sie der Pflicht zur Abgabe einer Mehrwertsteuererklärung über die Portalseite des belgischen FÖD Finanzen nachkommen.

Neben der Möglichkeit, sich selbst anzumelden, kann eine europäische Firma auch jederzeit einen haftbaren Vertreter oder einen Steuerbevollmächtigten einsetzen. In etlichen Fällen ist das jedoch nicht erforderlich und Sie können sich viel effizienter und kostengünstiger selbst im betreffenden EU-Land anmelden. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU ist eine direkte Identifizierung jedoch verwehrt. Sie müssen immer einen haftbaren Vertreter einsetzen.

Auch für belgische Unternehmen, die Aktivitäten im Ausland entwickeln, kann eine Mehrwertsteueridentifikation im betreffenden anderen EU-Land erforderlich sein. Auch hier helfen wir Ihnen bei den nötigen Schritten. Es versteht sich von selbst, dass Sie sich dann auch an die Vorschriften dieses Landes halten müssen, was die Art und Weise des Einreichens der Erklärung, Abzugsbeschränkungen usw. betrifft.

Belgische Unternehmen können im Prinzip innerhalb der Europäischen Union eine direkte Mehrwertsteueridentifikation beantragen. In bestimmten Fällen ist es allerdings notwendig, dass für das betreffende Land ein haftbarer Vertreter angegeben wird.